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   BVerwG, 28.05.2018 - 1 B 28.18   

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https://dejure.org/2018,17254
BVerwG, 28.05.2018 - 1 B 28.18 (https://dejure.org/2018,17254)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2018 - 1 B 28.18 (https://dejure.org/2018,17254)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 1 B 28.18 (https://dejure.org/2018,17254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rechtswidrige Erteilung einer Daueraufenthaltskarte wegen des Führens einer lediglichen Scheinehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rechtswidrige Erteilung einer Daueraufenthaltskarte wegen des Führens einer lediglichen Scheinehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nach der Scheidung erteilte Daueraufenthaltsrecht - und die Scheinehe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2018 - 1 B 28.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. August 2016 - 1 B 82.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2018 - 1 B 28.18
    Ein Gericht verletzt die Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1978 - 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 und vom 26. Juni 2017 - 1 B 114.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 82.16

    Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2018 - 1 B 28.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. August 2016 - 1 B 82.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 1 B 114.17

    Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit einer ausschließlich durch die

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2018 - 1 B 28.18
    Ein Gericht verletzt die Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1978 - 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 und vom 26. Juni 2017 - 1 B 114.17 - juris Rn. 6).
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